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25.03.2019

Gleichbehandlung-Check unterstützt Arbeitgeber

Der Gleichbehandlungs-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Arbeitgeber dabei, potenzielle Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken. Wer den Check erfolgreich durchführt, kann sich zertifizieren lassen.

Abbildung eines nach rechts zeigenden Wegweisers mit der Aufschrift "Chancengleichheit"

Eine offensichtliche Benachteiligung wegen des Geschlechts ist im Arbeitsleben häufig sofort erkennbar. Diese Form der Diskriminierung ist laut Antidiskriminierungsstelle (ADS) kaum noch anzutreffen. Ein viel größeres Problem liegt in der sogenannten mittelbaren Diskriminierung. Sie versteckt sich hinter scheinbar neutral wirkenden Kriterien und Verfahren, die sich jedoch unterschiedlich auf die Geschlechter auswirken. Um mittelbare Diskriminierung handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Unternehmen nur Vollzeitkräften Zugang zu betrieblicher Weiterbildung gewährt. Da Teilzeitbeschäftigte überwiegend Frauen sind, würden sie durch diese Regelung benachteiligt.

Mit dem Gleichbehandlungs-Check („gb-check“) hat die ADS ein Set von Analysewerkzeugen zur Prüfung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben entwickelt. In dem Prozess werden verschiedene Bereiche im Unternehmen untersucht, vom Einstellungsprozess über die Beschäftigungsbedingungen bis hin zur Arbeitszeit. Das Tool ermöglicht es, versteckte Diskriminierung aufzudecken und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Arbeitgeber, die den Prozess durchlaufen haben, können ein Zertifikat erhalten.

Zu den zuletzt zertifizierten Unternehmen gehört die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, die Stadt Mannheim und die Investitionsbank Schleswig-Holstein.