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13.11.2019

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2025

Bundesregierung will Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und Bildungschancen für Kinder verbessern

Eltern von Grundschulkindern sollen ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Die Bundesministerinnen Anja Karliczek (Bildung) und Franziska Giffey (Familie) wollen damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und Kindern bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft eröffnen.

Portraits von Anja Karliczek (links) und Dr. Franziska Giffey (rechts).

Das Bundeskabinett hat am heutigen 13. November 2019 das „Ganztagsfinanzierungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in der Legislaturperiode 2017-2021 die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung. Dies ist der erste Schritt in Richtung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen, der ab dem Jahr 2025 gelten soll.

Bereits gestern haben sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einem gemeinsamen Interview in der Tageszeitung „DIE WELT“ zu den Plänen geäußert. „Es muss selbstverständlich sein, Familie und Beruf miteinander zu verbinden“, sagt Anja Karliczek und ergänzt: „Der Ganztagsschulausbau muss auch zu einer besseren Bildung beitragen. Jedes Kind soll seine Talente und Leidenschaften entwickeln und ausleben können.“

Franziska Giffey erklärt: „Wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Das wird gerade bei den Frauen zu einer höheren Erwerbsquote und damit auch zu besseren Einkommen und später höheren Renten beitragen.“

Für viele Eltern wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit dem Schuleintritt des ersten Kindes zu einem Problem. Während im Kindergarten die Nachmittagsbetreuung häufig noch gesichert war, ist dies in der Grundschule – zumindest im Westen Deutschlands – längst nicht selbstverständlich. Nur rund 30 Prozent der Kinder haben im Westen einen Betreuungsplatz – je nach Bundesland. Im Osten sind es zum Teil über 80 Prozent.

Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegt.

Quellen:
Gemeinsame Pressemitteilung von BMBF und BMFSFJ vom 13. November 2019
Interview in der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 12. November 2019