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07.01.2020

Stadt Lübeck bringt Leitfaden zur gendersensiblen Sprache heraus

Die Hansestadt Lübeck hat sich zur Verwendung einer gendersensiblen Sprache verpflichtet. Die Vorgabe gilt für den Schriftverkehr der Verwaltung. Ein Leitfaden soll das Nutzen der gendersensiblen Verwaltungssprache erleichtern.

Holstentor in der Hansestadt Lübeck

„Bei der Hansestadt Lübeck wollen wir alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer und jene, die sich nicht als Frau oder Mann beschreiben“, heißt es im Vorwort des Anfang Dezember 2019 veröffentlichten Leitfadens.

Zur Begründung heißt es: „Mit den Empfehlungen soll zum einen die Herstellung der gem. Art. 3 Abs. II, III GG gebotenen Gleichbehandlung von Frauen und Männern im sprachlichen Bereich sichergestellt werden und zum anderen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 2017 (1BvR 2019/16) berücksichtigt werden, wonach das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG auch diejenigen Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.“

Grundsätzlich soll Verwaltungsmitarbeitende nach Möglichkeit den Gender-Doppelpunkt (:) verwenden, also beispielsweise „Kolleg:innen“ schreiben. Manchmal bieten sich stattdessen genderneutrale Bezeichnungen an, etwa „Lehrende“. Insgesamt enthält das Dokument auf sechs Seiten unverbindliche Vorschläge zur Formulierung.

Der Leitfaden „Gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ bezieht sich explizit auf den von der Stadt Flensburg Mitte 2019 herausgegebenen „Leitfaden Gendersensible Sprache” und auf die von der Landeshauptstadt Hannover Anfang 2019 veröffentlichten „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“.

Quelle: Lübeck führt einheitliche geschlechtergerechte Sprache ein, Pressemitteilung der Stadt Lübeck vom 30. Dezember 2019