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10.07.2019 | PM BMFSFJ

Erster Bericht zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes

Das Bundeskabinett hat den von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Ordner "Löhne & Gehälter"

Mit dem Bericht, der nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird, erfüllt die Bundesregierung ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetz. Danach ist das Gesetz regelmäßig, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, im Hinblick auf seine Wirksamkeit zu evaluieren. Das Gesetz bekämpft fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen. Dazu enthält es u.a. einen individuellen Auskunftsanspruch, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeber zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren.

Bundesfrauenministerin Giffey sagte im Anschluss an die Kabinettsitzung:

„Das Entgelttransparenzgesetz hat das Tabu `Über Geld spricht man nicht` in Deutschland gebrochen. Mit dem Gesetz sind faire betriebliche Entgeltstrukturen zu einem breit diskutierten Thema geworden. Viele Unternehmen haben verstanden, dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen. Die erste Überprüfung des Gesetzes zeigt, es war ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Aber sie liefert auch Hinweise, an welchen Stellschrauben wir noch drehen müssen. Vor allem die einzelnen Instrumente müssen bekannter werden. Da müssen wir ran und besser werden – nach der Devise: einfacher, wirksamer, breiter. Gemeinsam mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnern wird das Bundesfamilienministerium die Empfehlungen des Gutachtens nun prüfen und weitere Schritte diskutieren.“

 

Weitere zentrale Ergebnisse

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch gestellt. 
  • 45 % der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 43 % der Unternehmen mit zwischen 201 und 500 Beschäftigten haben nach der Einführung des Gesetzes freiwillig ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • 44 % der befragten berichtspflichtigen Unternehmen geben an, der Berichtspflicht nachzukommen und 40 % planen dies noch zu tun. 

 

Empfehlungen des Gutachtens, um die Wirksamkeit der Instrumente zu erhöhen

  • die Erhöhung der Bekanntheit des Gesetzes insgesamt
  • die Vereinfachung des Auskunftsverfahrens und
  • die Erhöhung der Aussagekraft der Auskunft durch die Erweiterung der zu gewährenden Informationen
  • Anreizsysteme für betriebliche Prüfverfahren
  • Konkretisierung der Anforderungen an die Berichtspflicht  sowie die Prüfung von Sanktionen bei Verletzung der Berichtspflicht. 

 

Entgeltgleichheit ist mehr als nur "Entgelttransparenz"

Entgeltgleichheit ist ein anderes Wort für Gleichstellung in der Arbeitswelt – und um dies zu erreichen, braucht es mehr als ein Entgelttransparenzgesetz, sondern eine Gesamtstrategie. Dazu gehören:

  • Gute und faire Löhne, der Mindestlohn und verbindliche Tarifverträge. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Pflegebereich zu höheren Löhnen und verbindlichen Tarifverträgen kommen.
  • Wir müssen weiter eine Berufswahl frei von Rollenklischees fördern, weil mehr Frauen in den MINT-Berufen und mehr Männer in sozialen Berufen gebraucht werden.
  • Wir brauchen die Aufwertung der sozialen Berufe, in denen 5,7 Millionen Beschäftigte tätig sind, rund 80 Prozent davon Frauen.
  • Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bauen Fehlanreize für die Erwerbsbeteiligung ab.
  • Und: Wir schärfen das Führungspositionen-Gesetz für die Privatwirtschaft nach und stellen die Weichen für Parität in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes.