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Pflegeberufe

Geschlechterverhältnisse in Beschäftigung, Ausbildung und Studium

Unter dem Begriff der Pflegeberufe werden Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Altenpflege gefasst. Die Pflege von Menschen aller Altersstufen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und stellt eine wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dar. Diese kann nur mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal gewährleistet werden.  

Reform des Pflegeberufegesetzes – Neue Perspektiven für Ausbildung und Studium

Die Pflegeberufe, in denen mit rund 80 Prozent mehrheitlich Frauen beschäftigt sind, gehören zu den sogenannten Engpassberufen, das heißt, sie sind vom Fachkräftemangel betroffen. Es ist deshalb ein wichtiges Ziel, mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen und die Rahmenbedingungen für Ausbildung und Studium attraktiver zu gestalten.  

Mit dem Gesetz zur Reform des Pflegeberufegesetzes, das im Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurde dafür ein wichtiger Grundstein gelegt. Sowohl die Schulgeldfreiheit als auch die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden in Pflegeberufen sind nun bundeseinheitlich geregelt. Darüber hinaus wurden Aufgaben festgelegt, die nur durch Pflegefachpersonen übernommen werden dürfen, sogenannte Vorbehaltsaufgaben, wodurch das Berufsfeld eine Aufwertung erfährt. Zudem ist im Pflegeberufegesetz geregelt, dass im Rahmen von Modellprojekten erweiterte Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Übernahme heilkundlicher Aufgaben erworben werden können. Auch im Bereich der Hochschulbildung gibt es eine Weiterentwicklung mit dem Ziel, die Attraktivität der Pflegeberufe durch weiterführende Qualifizierungswege zu steigern.1 Die erweiterten Kompetenzen zur Übernahme heilkundlicher Aufgaben können sowohl in der beruflichen als auch in der hochschulischen Ausbildung erworben werden. 

Die wichtigsten Neuerungen im Pflegeberufegesetz

  • Gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung: Neben dem generalistischen, auf alle pflegerischen Versorgungsbereiche gerichteten Berufsabschluss „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ nach drei Jahren in Vollzeitform (fünf Jahre in Teilzeitform), können Auszubildende auch einen gesonderten Abschluss erlangen – als „Altenpfleger/in“ oder als „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“. Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Ausbildung einen gesonderten Abschluss zu wählen, haben die Auszubildenden, die zu Beginn ihrer Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben.
  • Vorbehaltene Tätigkeiten: Erstmals sind für den Pflegebereich bestimmte berufliche Tätigkeiten vorgesehen, die nur von entsprechend ausgebildetem Pflegepersonal übernommen werden dürfen. Das Berufsfeld wird dadurch aufgewertet.
  • Erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten: Im Rahmen von Modellprojekten können in der Ausbildung Kompetenzen vermittelt werden, mit denen heilkundliche Tätigkeiten ausgeübt werden können. Die Ausbildung verlängert sich entsprechend.
  • Ausbildungsvergütung: Sowohl die Schulgeldfreiheit als auch die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden in Pflegeberufen sind nun bundeseinheitlich geregelt.
  • Einführung eines Pflegestudiums: Mit dem Pflegeberufegesetz wird ein Pflegestudium zur unmittelbaren Berufsqualifizierung mit erweitertem Ausbildungsziel eingeführt. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad (zum Beispiel „Bachelor of Science, kurz: B.Sc.“) geführt.

Mehr Eintritte in die Pflegeausbildung

In den letzten Jahren ist die Zahl der Auszubildenden in Pflegeberufen in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Auch die Anzahl der Männer, die sich für eine Ausbildung in einem Pflegeberuf entscheidet, ist zwar nur moderat, aber beständig angestiegen. Trotz eingeschränkter Vergleichbarkeit der statistischen Daten aufgrund der Umstrukturierung der Ausbildung ist absehbar, dass sich dieser Trend fortsetzt. Der erste Jahrgang von Auszubildenden hat 2020 die neue, generalistische Pflegeausbildung aufgenommen. In diesem Jahr wurden rund 57.300 Ausbildungsverträge geschlossen, rund 14.150 davon mit männlichen Auszubildenden (24,7 Prozent).2 

Abbildung 1: Ausbildungsinhalte (43143 Frauen, 14151 Männer), Vertragslösungen (2541 Frauen, 1143 Männer), Auszubildende am 31.12.2020 (40602 Frauen, 13008 Männer)
Abbildung 1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Pflegefachfrau/-mann sowie Vertragslösungen in 2020

Eine Gegenüberstellung der Ausbildungseintritte (57.294) und der Anzahl der Auszubildenden zum Stichtag 31.12.2020 (53.610) weist darauf hin, dass sich die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen auf einem durchschnittlichen Niveau bewegt. Die Lösungsquote der Männer ist mit 8,1 Prozent höher als die Lösungsquote der Frauen (5,9 Prozent). Vorzeitige Vertragslösungen sind nicht als endgültige Abbrüche der Berufsausbildung zu werten, da die Ausbildung in einem anderen Betrieb oder auch in einem Beruf des dualen Systems fortgesetzt worden sein könnte.3  

Pflegeberufe – jetzt auch in der Hochschulbildung fest verankert

Neben berufsbegleitenden bzw. ausbildungsintegrierenden Studiengängen wurden Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Modellversuchen auch primärqualifizierende Studiengänge im Bereich der Pflege eingeführt. Während die erstgenannten Studienmodelle auf einer Kooperation mit Berufsfachschulen basieren, liegt bei primärqualifizierenden Studiengängen, also der vollständigen hochschulischen Erstausbildung, die Gesamtverantwortung inklusive praktischer Anteile ausschließlich bei den Hochschulen. Solche primärqualifizierenden Studiengänge sind nun fest mit dem Bachelor-Abschluss (B.Sc.) „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ im Pflegeberufegesetz verankert.  

Ein wichtiger Grund für den angestrebten Ausbau der hochschulischen Ausbildung ist, dass Pflegeaufgaben immer komplexer werden und ein Teil der Pflegefachpersonen zusätzlich zu den pflegerischen Kompetenzen auch über akademische Qualifikationen verfügen muss, zum Beispiel für wissenschaftliche Recherche, Qualitätsmanagement oder die Konzeption von Fortbildungen. Darüber hinaus bietet die Hochschulbildung gute Aufstiegsmöglichkeiten, wirkt sich positiv auf die Berufszufriedenheit der Beschäftigten sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten aus und steigert damit die Attraktivität des Berufsfeldes.  

Ein Ziel in der hochschulischen Ausbildung liegt darin, dass Absolventinnen und Absolventen weiterhin „klientennahe“ Tätigkeiten ausüben, also weiterhin mit der Versorgung von Patientinnen und Patienten befasst sind. Eine Befragung von Absolventinnen und Absolventen aus einschlägigen Modellstudiengängen kommt zu dem Ergebnis, dass dies in der Praxis gelingt: 84 Prozent von ihnen arbeiten nach dem Erwerb des Hochschulabschlusses in einer Haupterwerbstätigkeit mit „klientennahen“ Aufgaben und übernehmen im Vergleich zu beruflich Ausgebildeten zusätzliche Aufgaben, zum Beispiel in den Bereichen Beratung, wissenschaftliche Recherche und Konzeptentwicklung.4 

Die Hochschulbildung nach der Reform des Pflegeberufegesetzes befindet sich noch im Auf- und Ausbau, der wissenschaftlich evaluiert wird. Erste Hochrechnungen auf Basis der Daten des Pflege-Panels des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) schätzen die Anzahl von Studierenden in primärqualifizierenden Studiengängen aktuell auf 380 bis 550 Personen.

Pflegeberufe – Geschlechterverhältnis in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Ende 2020 waren in der Pflege 1.78 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, in der Gesundheits- und Krankenpflege (1.15 Mio.) knapp doppelt so viele wie in der Altenpflege (0.63 Mio.). Im Jahr 2015 waren 1.56 Millionen Personen in Pflegeberufen beschäftigt, seitdem ist ein Anstieg der Beschäftigtenzahlen um 14 Prozent zu verzeichnen. 

Im Pflegebereich sind nach wie vor überwiegend Frauen beschäftigt. Der Männeranteil liegt im Jahr 2020 bei 19,4 Prozent und hat sich in den letzten Jahren leicht positiv entwickelt. 

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist vergleichsweise hoch und über die Jahre stabil. Im Jahr 2020 liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigung in der Gesundheits- und Krankenpflege bei 42,9 Prozent, in der Altenpflege bei 55,2 Prozent. Damit ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigung in der Pflege höher als bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung insgesamt (29 Prozent). Von den in Pflegeberufen beschäftigten Frauen arbeiten 53 Prozent in Teilzeit. Bei den Männern in Pflegeberufen liegt der Anteil an Teilzeitbeschäftigten mit 25 Prozent deutlich niedriger.6 

Abbildung 2: 2015: 277 Männer /17,8 %), 1.278 Frauen (82,2 %); 2020: 345 Männer (19,4 %), 1436 Frauen (80,6 %)
Abbildung 2:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen (in Tsd.) – aufgeschlüsselt nach Geschlecht im Jahresvergleich 2015 und 2020

Steigendes Entgelt in Pflegeberufen

In der Gesundheits- und Krankenpflege beträgt das mittlere monatliche Brutto-Entgelt (Median) bei Vollzeitbeschäftigung im Jahr 2020 für Frauen rund 3.550 Euro und für Männer rund 3.750 Euro. Zum Vergleich: In der Gesundheits- und Krankenpflege ist das mittlere Brutto-Entgelt höher als bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (Frauen: 3.171 Euro, Männer: 3.565 Euro), das entsprechende Entgelt in der Altenpflege liegt mit rund 2.850 Euro für Frauen und 3.050 Euro für Männer unter diesem Mittelwert. 

Das Entgelt in Pflegeberufen ist im dargestellten Beobachtungszeitraum seit 2015 kontinuierlich gestiegen. Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ist bei Frauen und Männern jeweils ein Anstieg um rund 14 Prozent zu verzeichnen. Das Entgelt in der Altenpflege ist um 22,7 Prozent gestiegen – hier fiel der Anstieg bei dem Entgelt der Frauen mit 23 Prozent etwas höher aus als bei dem der Männer mit 21,5 Prozent. Zum Vergleich: das Gehaltsniveau in Bezug auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg um 11,2 Prozent.7 

Abbildung 3: Gap von 2015 bis 2020 in der Gesundheitspflege und Altenpflege
Abbildung 3:
Entgelt (Median Vollzeit) in Pflegeberufen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht im Jahresvergleich 2015 und 2020

Geschlechterverteilung in Führungspositionen

Männer und Frauen sind auf beruflichen Leitungsebenen unterschiedlich stark vertreten. Das gilt auch für den Bereich der Pflegeberufe. Die Anteile von Männern, die eine Aufsichts- oder Führungsposition innehaben, sind in den Teilbereichen der Pflege unterschiedlich hoch. In der Gesundheits- und Krankenpflege sind es anteilig 23 Prozent, in der Altenpflege sind es 36 Prozent Männer. Die Anteile der Frauen in diesen Funktionen liegen entsprechend bei 77 Prozent und 64 Prozent. Besonders in der Altenpflege liegt der Anteil der Männer in Aufsichts- und Führungspositionen mit 36 Prozent deutlich über dem Anteil der Männer in der Gesamtbelegschaft (17 Prozent). Aber auch in der Gesundheits- und Krankenpflege sind im Verhältnis zum Anteil in der Gesamtbelegschaft (20 Prozent) mit 23 Prozent überdurchschnittlich viele Männer in Aufsichts- und Führungspositionen vertreten.

Abbildung 4: Gesundheitspflege (gesamt: Männer 20 %, Frauen 80 %, Anteil in Führungspositionen: Männer 23 % , Frauen 77 %)), Altenpflege: Insgesamt Männer 17 %, Frauen 83 Prozent, Anteil in Führungspositionen: Männer 36 %, Frauen 64 %
Abbildung 4:
Aufsichts- und Führungspositionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht (absolute Angaben in Tsd., Datenstand Dezember 2020)

Führungskräfte haben Personalverantwortung und übernehmen die Leitung von Unternehmen oder Organisationsbereichen, zum Beispiel die Leitung eines ambulanten Pflegedienstes oder im stationären Bereich die Stations- oder Pflegedienstleitung.

Mit einer Aufsichtsfunktion sind Personen betreut, die in ihrem Bereich für die Planung und Organisation verantwortlich sind und Arbeitskräfte beaufsichtigen, wie zum Beispiel eine Teamleitung in der Prozesssicherung oder Qualitäts- und Hygienebeauftragte.

Mehr Männer für Pflegeberufe gewinnen

Das reformierte Pflegeberufegesetz schafft neue Perspektiven sowohl für den Bereich der Ausbildung als auch für die Hochschulbildung mit dem Ziel, durch verbesserte Rahmenbedingungen mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen.  

Im Zuge des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen und damit auch die Nachfrage an Fachkräften weiter steigen wird. Von 2011 bis 2021 ist die Zahl der offenen Stellen in Pflegeberufen von rund 40.000 auf über 57.000 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 42,7 Prozent.9 Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten werden bis zum Jahr 2030 zusätzlich rund 182.000 Pflegefachpersonen sowie Personen aus Hilfs- und Assistenzberufen benötigt, da sich die Anzahl der Pflegebedürftigen in diesem Zeitraum von derzeit 4.5 Millionen auf rund 6.0 Millionen Menschen erhöhen werde.10 

Statistiken belegen, dass der Fachkräftemangel in einseitig von Männern bzw. Frauen besetzten Berufen und Berufsfeldern besonders ausgeprägt ist. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Fachkräften ist deshalb, die unterrepräsentierte Geschlechtergruppe für die jeweiligen Berufe zu gewinnen und gleichzeitig einengende Geschlechterklischees bei der Berufs- und Studienwahl sowie die geschlechtliche Konnotation der Berufe kritisch zu hinterfragen und abzubauen.11 

  • 1

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gesetz zur Reform der Pflegeberufe. Gesetzt 14.07.2020.  Link zum Artikel

  • 2

    Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bildung und Kultur. Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsordnung. Link zur Statistik (xlsx)

  • 3

    Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Konzertierte Aktion Pflege. Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1-5. Berlin 2021. Link zum Bericht

  • 4

    Dieterich, S.; Hoßfeld, R.; Latteck, Ä. D.; Bonato, M.; Fuchs-Rechlin, K.; Helmbold, A.; große Schlarmann, J. und Heim, S. (Hrsg.): Verbleibstudie der Absolventinnen und Absolventen der Modellstudiengänge in Nordrhein-Westfalen (VAMOS) – Abschlussbericht. Bochum 2019. Link zum Bericht

  • 5

    Meng, M.; Peters, M.; Dauer, B.; Hofrath, C.; Dorin, L; Hackel, M.: Pflegemonitoring: Hochschule. Erste Analysen des BIBB-Pflegepanels. In: Pflege und Gesellschaft 27. (1). Weinheim 2022, S. 5–18.

  • 6

    Bundesagentur für Arbeit (Hrsg): Beschäftigte nach Berufen (Klassifikation der Berufe 2010) - Deutschland, West/Ost und Länder (Quartalszahlen). Stichtag 31.12.2020. Nürnberg 2021. Link zur Tabelle

  • 7

    Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Tabellen, Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte (Jahreszahlen). Nürnberg, Stichtag 31.12.2020. Link zur Tabelle

  • 8

    Bundesagentur für Arbeit (Hrsg): Beschäftigte nach Berufen (Klassifikation der Berufe 2010) - Deutschland, West/Ost und Länder (Quartalszahlen). Stichtag 31.12.2020. Nürnberg 2021. Link zur Tabelle  (identisch mit Quelle 6)

  • 9

    Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.): KOFA Kompakt 10/2021. Pflegeberufe besonders vom Fachkräftemangel betroffen. Köln 2021. Link zum Bericht

  • 10

    Rothgang, Heinz; Müller, Rolf: BARMER Pflegereport 2021. Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends. Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse Band 32. Berlin 2021. Link zum Bericht

  • 11

    Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.): KOFA-Studie 2/2019. Fachkräfteengpässe in Unternehmen. Köln 2019.  Link zur Studie

Hinweis zum Copyright

Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung - 4.0 Deutschland). Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

Zitation: Servicestelle der Initiative Klischeefrei: „Pflegeberufe", Stand 02/2022, Creative Commons Lizenz (CC BY NC ND 4.0 Deutschland).

Stand: 02/2022

Über die Initiative Klischeefrei

Die Initiative Klischeefrei ist ein Bündnis aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung. Ihr Ziel: eine an individuellen Stärken orientierte Berufs- und Studienwahl – frei von Geschlechterklischees. Die Initiative richtet sich an alle, die junge Menschen bei der Berufsorientierung begleiten. Machen Sie mit! Das Portal klischee-frei.de gibt Ihnen dazu Infos und Materialien an die Hand.

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