30.05.2017
Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit passiert den Bundestag
Frauen verdienen 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Mit einem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit will die Bundesregierung Frauen dabei unterstützen, den Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Am 12. Mai hat das Gesetz den Bundesrat passiert.

Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen, das sogenannte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, hat am 12. Mai im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig begrüßte die Billigung des Gesetzes als einen wichtigen Schritt zu mehr Chancengleichheit von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
Überall in Europa verdienen Frauen weniger als Männer. In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent. Der Grund: Frauen arbeiten häufiger in niedrig entlohnten Branchen und Berufen. Doch auch bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch 6 Prozent. Ein klarer Hinweis auf versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt.
Das Gesetz zur Lohngleichheit ist eine der geplanten Maßnahmen, die Lücke zu verringern. Es tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft.