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05.12.2017

Klischee-Fallgeschichten in der Justizausbildung

„Typisch Frau – typisch Mann“? Im Jura-Studium werden Geschlechterklischees reproduziert und gefestigt, dies zeigt eine neue Studie. Ein Forschungsprojekt der Universität Hamburg hat juristische Fallgeschichten analysiert und zeigt auf Basis der Ergebnisse Handlungsstrategien für Lehrende auf.

Justitia Figur

Juristinnen und Juristen treffen Entscheidungen, die sich sowohl auf Einzelpersonen als auch auf gesellschaftliche Entwicklungen auswirken. Während der juristischen Ausbildung wird dies anhand von Fallgeschichten geübt. Doch diese strotzen vor Klischees wie die Juristin Dana-Sophia Valentiner herausgefunden hat. Im Rahmen des Forschungsprojekts der Universität Hamburg hat sie eine repräsentative Auswahl von 100 Fallgeschichten im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis, die Darstellung der Geschlechter und geschlechtsspezifischer Aspekte untersucht. Zudem wurde analysiert, inwiefern geschlechtergerechte Sprache verwendet wurde.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Fallpersonen sind überwiegend männlich  (80 %), Frauen werden häufig über ihre Beziehung zu einem Mann definiert (46 %), sind seltener berufstätig (Frauen: 39 Prozent, Männer: 62 Prozent) und wenn sie berufstätig sind, ist ihr Berufsspektrum bei weitem nicht so vielfältig wie das der Männer. Zudem bedienen die Fallgeschichten gängige Rollenstereotype und bilden nicht annähernd die Lebensrealitäten von heute ab. Die Fallgeschichten sowie die Aufgabenstellungen waren nur marginal (5 %) in geschlechtergerechter Sprache verfasst.

Klischeehafte Ausbildungsfälle – ein Problem? Eine einzelne Fallgeschichte, die Stereotypen bedient, ist sicher nicht problematisch. Problematisch ist jedoch, wenn überwiegend klischeehafte Bilder reproduziert und gefestigt werden. Denn Stereotype beeinflussen – oft unbewusst – die soziale Wahrnehmung und auch das Verhalten. In Lernprozessen wirkt zudem die sog. Stereotypenbedrohung („stereotype threat“), das bedeutet, Stereotype beeinträchtigen das Selbstbild und auch die Leistung von betroffenen Gruppenmitgliedern. Vor diesem Hintergrund – so die Studie - sollte die Praxis der Fallgestaltung didaktisch verbessert werden, um vorzubeugen, dass ungesicherte Alltagstheorien statt empirische sozialwissenschaftliche Erkenntnisse die Urteilsfindung von Juristinnen und Juristen mitbestimmen. Die Autorinnen schlagen hierfür Reflexions- und Handlungsstrategien für Lehrende vor, damit diese ihre eigene Praxis reflektieren und negative Wirkungen von Klischees vermeiden können. Sie empfehlen Lehrkonzepte, die Möglichkeiten gender- und diversitätssensibler Fallgestaltung aufgreifen, ausprobieren und (fort-)entwickeln sowie eine sensible und reflektierte Sprachpraxis.