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11.01.2018

EU bekämpft geschlechterspezifisches Lohngefälle

Frauen in Europa verdienen im Durchschnitt 16,3 Prozent weniger als Männer. Ein EU-Aktionsplan will dieses Problem unter anderem durch die Unterstützung von Projekten zur Förderung von Frauen in Führungspositionen angehen.

Lohngefälle zwischen Männern und Frauen dargestellt an zwei Figuren mit einem unterschiedlichen hohen Münzstapel

Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen hat in der Europäischen Union in den letzten Jahren nicht abgenommen, was großenteils darauf zurückzuführen ist, dass Frauen in der Regel weniger arbeiten, in schlechter bezahlten Branchen tätig sind, weniger Beförderungen erhalten, häufiger ihre berufliche Laufbahn unterbrechen und mehr unbezahlte Arbeit leisten.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein in den EU-Verträgen verankertes Grundrecht. Wir müssen die Aufmerksamkeit, die diesem Thema derzeit in den Medien und der Politik gewidmet wird, dazu nutzen, Grundsätze in die Praxis umzusetzen. Die Frauen in ganz Europa haben ein Recht auf Gleichstellung, auf Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft und auf Sicherheit, doch sind diese Rechte für viel zu viele Frauen noch keine Wirklichkeit.“

Die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige Kommissarin Věra Jourová erklärte: „Frauen sind in wichtigen Führungspositionen in Politik und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. EU-weit verdienen sie im Durchschnitt noch immer 16 Prozent weniger als Männer. Das ist unfair und in der heutigen Gesellschaft nicht hinnehmbar. Das Lohngefälle muss beseitigt werden, denn wirtschaftliche Unabhängigkeit ist für Frauen der beste Schutz gegen Gewalt.“

Um diesem Problem zu begegnen, legt die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für den Zeitraum 2018/2019 vor. Bei Umsetzung dieses Aktionsplans durch alle Beteiligten wird dies unter andrem:

  • Eine verbesserte Einhaltung des Lohngleichheitsprinzips bewirken, denn die Möglichkeit einer Änderung der Gleichstellungsrichtlinie soll geprüft werden.
  • Der betreuungsbedingten Benachteiligung entgegenwirken, denn Europäisches Parlament und Rat sollen dringend aufgefordert werden, den im April 2017 vorgelegten Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anzunehmen.
  • Zur Durchbrechung der gläsernen Decke beitragen, denn es sollen Projekte finanziert werden, die auf ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen auf allen Führungsebenen der Unternehmen abzielen; Regierungen und Sozialpartner sollen ermutigt werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung einer gleichmäßigen Repräsentierung von Männern und Frauen in Entscheidungsprozessen einzuleiten.