Merkmale der schulischen Berufsausbildung
Die vollzeitschulische Berufsausbildung umfasst rund 130 Ausbildungsgänge. Die Schulen sind als Ausbildungsträger für die gesamte Ausbildung einschließlich der fachpraktischen Phasen allein verantwortlich. Bei der betrieblichen bzw. dualen Ausbildung teilen sich Betriebe/Verwaltungen und Berufsschulen die Zuständigkeit. Die betriebliche Ausbildung ist einheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) geregelt. Im Gegensatz dazu fällt die schulische Berufsausbildung unter ganz unterschiedliche bundes- oder landesrechtliche Regelungen.
Zu den Ausbildungen nach Bundesrecht zählen vor allem die Gesundheitsfachberufe, zum Beispiel in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Zu den Ausbildungsgängen nach Landesrecht zählen zum einen die Gesundheits-, Erziehungsund Sozialberufe und zum anderen Assistenzberufe wie etwa staatlich geprüfte kaufmännische Assistent/innen.2
Von 2005 bis 2018 hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen um 26 Prozent auf 416.358 verringert. An Schulen des Gesundheitswesens hingegen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um 30 Prozent auf 157.020 gestiegen.1 Der Rückgang der Zahlen an Berufsfachschulen ist wirtschaftsund bildungspolitisch durchaus gewünscht, denn viele duale Ausbildungen vermitteln dieselben Qualifikationen wie schulische Berufsausbildungen – bieten aber Vorteile bei Betriebsnähe, Arbeitsmarktpassung sowie bessere Übergangschancen in den Beruf. Der dualen Ausbildung soll in diesen Fällen der Vorzug gegeben werden.3