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Elterngeld und Elternzeit

Väter- und Mütterbeteiligung im Vergleich

Die Väterbeteiligung am Elterngeldbezug ist seit 2008 von 21,2 Prozent über die Jahre deutlich gestiegen. Väter der im Jahr 2016 geborenen Kinder beziehen zu mehr als einem Drittel (38,8 Prozent) Elterngeld. Die hohe Mütterbeteiligung bleibt über die Jahre mit Werten zwischen 97,5 und 98,2 Prozent sehr stabil.1

Grafik zum Elterngeldbezug 2008 bis 2016
Abb. 1:
Elterngeldbezug – Entwicklung der Mütter- und Väterbeteiligung für Geburtsjahrgänge 2008 bis 2016 in Prozent

Immer mehr Eltern nutzen ElterngeldPlus

Während das Basiselterngeld noch die am häufigsten gewählte Elterngeldvariante ist, nutzen immer mehr Mütter und Väter aber auch das ElterngeldPlus. Väter nutzen zunehmend das ElterngeldPlus, das die Kombination von Elterngeld und Teilzeiterwerbstätigkeit erleichtert. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, so dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit erwerbstätig sind.1

Grafik zu Entwicklung der Anträge von 2015 bis 2019
Abb. 2:
Entwicklung der ElterngeldPlus-Anträge in Prozent

Elterngeldbezugsdauer durch ElterngeldPlus gestiegen

Seit Einführung des ElterngeldPlus im Jahr 2015 ist die Elterngeldbezugsdauer gestiegen. Während sich 2019 die durchschnittliche Bezugsdauer des Basiselterngelds mit 11,7 Monaten bei Müttern und 2,9 Monaten bei Vätern im Vergleich zu 2014 kaum verändert hat, findet sich beim ElterngeldPlus eine überdurchschnittliche Bezugsdauer von 19,9 Monaten bei den Müttern und 8,6 Monaten bei den Vätern.1

Balkendiagramm zu den Jahren 2014 und 2019
Abb. 3:
Vergleich der durchschnittlichen Bezugsdauer in Monaten, vor und nach Einführung des ElterngeldPlus

Elterngeldvarianten

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt (mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro). Das ElterngeldPlus ermöglicht einen doppelt so langen Bezugszeitraum in höchstens halber Höhe des Basiselterngelds, das Eltern ohne ein Einkommen nach der Geburt zusteht.

Es kann besonders lohnenswert für Eltern sein, die Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus bringt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide Elternteile in dieser Zeit mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche parallel Teilzeit arbeiten. Die Elternzeit von maximal 3 Jahren kann über die Bezugsdauer des Elterngelds genommen werden.

Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit

Ziel des Elterngelds ist, Familien nach der Geburt ihres Kindes eine finanzielle Absicherung zu bieten, Gestaltungsspielräume zu schaffen sowie frühzeitig die Weichen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stellen. 

Dabei zeigen insbesondere die Varianten ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus den Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und Chancengleichheit auf: Studien zeigen, dass Väter in Elternzeit aktiver bei der Hausarbeit sind sowie mehr Zeit mit dem Kind verbringen – ein Effekt, der auch nach der Elternzeit bestehen bleibt.2

Elterngeld gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Familienleistungen. 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beziehen, hätten sich einer Umfrage zufolge ohne diese Familienleistung weniger Zeit für die Kinderbetreuung genommen. 82 Prozent der Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen, teilen sich die Kinderbetreuung in diesem Zeitraum etwa hälftig auf. Im Vergleich mit den anderen Elterngeldvarianten stärkt vor allem der Bonus Partnerschaftlichkeit in der Familie.3

Seit Einführung des Elterngelds und mit dem verstärkten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote ist der Anteil erwerbstätiger Mütter mit minderjährigen Kindern kontinuierlich gestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass immer mehr Mütter auch mit jüngeren Kindern erwerbstätig sind. So ist im Zeitraum 2006 bis 2018 der Anteil der erwerbstätigen Mütter mit einem jüngsten Kind im Alter von zwei Jahren um 19 Prozentpunkte gestiegen (von 42 Prozent auf 61 Prozent). Der Großteil der Mütter arbeitet in Teilzeit, gleichzeitig gibt es immer mehr Mütter, die bereits im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes Vollzeit erwerbstätig sind.

Im Durchschnitt ist der wöchentliche Erwerbsumfang von Müttern von 24,7 Stunden im Jahr 2006 auf 26,7 Stunden im Jahr 2018 angestiegen.4

  • 1

    Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Öffentliche Sozialleistungen. Statistik zum Elterngeld. (Beendete) Leistungsbezüge. Wiesbaden, verschiedene Jahrgänge.

  • 2

    Tamm, Marcus: IZA Discussion Paper 11873. „Fathers‘ Parental Leave-Taking. Childcare Involvement and Mothers‘ Labor Market Participation“. Bonn 2018.

  • 3

    Deutscher Bundestag (Hrsg.): Drucksache des Deutsche Bundestages 19/400 vom 10. Januar 2018. Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit.

  • 4

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): (Existenzsichernde) Erwerbstätigkeit von Müttern: Konzepte, Entwicklungen und Perspektiven. Monitor Familienforschung Nr. 41. Im Erscheinen.

Hinweis zum Copyright

Der Inhalt dieses Beitrags steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 Deutschland). Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

Zitation: Servicestelle der Initiative Klischeefrei: „Elterngeld und Elternzeit", Stand 09/2020, Creative Commons Lizenz (CC BY NC ND 4.0 Deutschland).

Stand: 09/2020

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